Tageseltern-Verein Thun und Umgebung

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Der Beitrag der abgebenden Eltern wird seit dem 01.01.2006 vom Kanton bestimmt. Die Vorgaben sind im Internet unter www.gef.be.ch / Rubrik "Soziales" / Kinder und Jugend / Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) einsehbar.

Gebühren Tagespflege ab 01. August 2009:

Gebühren Anrechenbares Einkommen
Minimalgebühr Betreuung pro Stunde exkl. Verpflegung bis Fr. 3'500.--
Maximalgebühr Betreuung pro Stunde exkl. Verpflegung ab Fr. 13'000.--
Familienrabatt 1.07

Anrechenbares
Einkommen
Gebühr Betreuung pro Stunde pro Kind
exkl. Verpflegung nach Haushaltgrösse
2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen

3'500.00

0.65

0.65

0.65

0.65

4'000.00

1.05

0.65

0.65

0.65

4'500.00

1.50

0.65

0.65

0.65

5'000.00

1.90

0.85

0.65

0.65

5'500.00

2.30

1.25

0.65

0.65

6'000.00

2.75

1.65

0.65

0.65

6'500.00

3.15

2.05

1.00

0.65

7'000.00

3.55

2.50

1.40

0.65

7'500.00

4.00

2.90

1.85

0.75

8'000.00

4.40

3.30

2.25

1.20

8'500.00

4.80

3.75

2.65

1.60

9'000.00

5.20

4.15

3.10

2.00

9'500.00

5.65

4.55

3.50

2.45

10'000.00

6.05

5.00

3.90

2.85

10'500.00

6.45

5.40

4.35

3.25

11'000.00

6.90

5.80

4.75

3.70

11'500.00

7.30

6.25

5.15

4.10

12'000.00

7.70

6.65

5.60

4.50

12'500.00

8.15

7.05

6.00

4.90

13'000.00

8.55

7.50

6.40

5.35

13'500.00

8.55

7.90

6.85

5.75

14'000.00

8.55

8.30

7.25

6.15

14'500.00

8.55

8.55

7.65

6.60

15'000.00

8.55

8.55

8.05

7.00

15'500.00

8.55

8.55

8.50

7.40

16'000.00

8.55

8.55

8.55

7.85

16'500.00

8.55

8.55

8.55

8.25

17'000.00

8.55

8.55

8.55

8.55

17'500.00

8.55

8.55

8.55

8.55

18'000.00

8.55

8.55

8.55

8.55

18'500.00

8.55

8.55

8.55

8.55

19'000.00

8.55

8.55

8.55

8.55


Es ist zu beachten, dass diese Tabelle nur eine Annäherung an die Stundenpreise darstellt und dem Betrachter eine ungefähre Pflegegebühr darlegt. Der effektive Stundentarif wird später, nach Erhalt aller unten aufgelisteten Angaben, berechnet.

Das Essen wird zusätzlich wie folgt berechnet:

Morgenessen Fr. 1.--
Mittagessen für Kinder bis 3 jährig Fr. 3.--
Mittagessen für Kinder ab 3 bis 10 jährig Fr. 5.--
Mittagessen für Kinder ab 10 jährig Fr. 6.--
Znüni / Zvieri je Fr. 1.50
Abendessen Fr. 2.--

Bei Kleinkindern stellen die abgebenden Eltern die Nahrung und die Windeln.

Von 20.00 Uhr - 6.00 Uhr Nachttarif pauschal Fr. 15.--

Erklärungen zum massgebenden monatlichen Einkommen (ASIV Art. 38):
Massgebend für die individuelle Berechnung des Sozialtarifes ist das effektiv anrechenbare Einkommen der Eltern oder der Erziehungsberechtigten.

Das massgebende monatliche Einkommen umfasst:

  • Bruttolohn inklusive Anteil des 13. Monatslohnes
  • Gratifikationen / Leistungsprämien
  • Kinder- und Betreuungszulagen
  • Unterhaltsbeiträge
  • Ortszulagen
  • Renten, Pensionen und andere wiederkehrende Leistungen
  • Stipendien und andere Ausbildungsbeiträge, sofern sie total den Betrag von Fr. 2'000.- pro Jahr überschreiten
  • Haushaltsbeitrag, sofern keine Sozialhilfe bezogen wird
  • Kann infolge mangelnder oder fehlender Angaben sowie bei missbräuchlichen Angaben das anrechenbare Einkommen nicht ermittelt werden, wird der Maximaltarif verrechnet.

    Entschädigung für die Tageseltern:
    Fr. 5.40 pro Stunde brutto/pro Kind.

    Mahlzeitenentschädigung:
    gleiche Ansätze wie bei den abgebenden Eltern.
    (siehe oben)

    Alle Preise verstehen sich in CHF
    Aenderungen vorbehalten!